Zustimmungserklärung
Anfang November wurden viele Mieter angeschrieben, um einer Mieterhöhung zuzustimmen.
Eine Mieterhöhung ist rechtens, soweit sie
- die erforderlichen Fristen (Überlegungsfrist über zwei Monate, Wartefrist drei Jahre) einhält,
- fehlerfrei ist (z.B. richtige Wohnfläche und Kategorien),
- die Kappungsgrenze (hier: 15 %) beachtet und
- richtig begründet ist, z.B. mit dem Mietspiegel.
Unbegründete Widersprüche, z. B. wegen geänderter Betriebskostenabschläge oder Mietmängel führen im Sinne einer Gleichbehandlung unserer Mieter zu einer gerichtlichen Durchsetzung.