Kündigung Wohnung bei Heimaufenthalt
Wir haben immer mehr Mieter und Mieterinnen, die über viele Jahre in unseren Wohnungen wohnen. Oftmals ist der weitere Schritt der Umzug ins Pflege- oder Altersheim.
Selbstverständlich kommen wir in diesem Fall unserern Mietern mit der Kündigungsfrist entgegen. Die Wohnung muss jedoch komplett geräumt an einen Mitarbeiter der Bauen + Wohnen eG übergeben werden.