Lagerung feuergefährlicher Stoffe
Aus aktuellem Anlass möchten wir auf Folgendes hinweisen:
Es ist untersagt, feuergefährliche, leicht entzündbare Stoffe sowie Spreng- und Explosionsstoffe in unseren Häusern bzw. auf unseren Grundstücken zu lagern. Hierzu zählen auch Gaskartuschen.
Verweisen möchten wir hier auf den von allen Nutzern unterschriebenen Nutzungsvertrag § 11 und die dazugehörigen Hausordnung Punkt II.