Ein junges Paar sitzt entspannt auf einem Sofa in einem Raum voller Umzugskartons und Zimmerpflanzen und schaut gemeinsam auf einen Laptop.

Lagerung feuergefährlicher Stoffe

Aus aktuellem Anlass möchten wir auf Folgendes hinweisen:

Es ist untersagt, feuergefährliche, leicht entzündbare Stoffe sowie Spreng- und Explosionsstoffe in unseren Häusern bzw. auf unseren Grundstücken zu lagern. Hierzu zählen auch Gaskartuschen.

Verweisen möchten wir hier auf den von allen Nutzern unterschriebenen Nutzungsvertrag § 11 und die dazugehörigen Hausordnung Punkt II.

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