Ein junges Paar sitzt entspannt auf einem Sofa in einem Raum voller Umzugskartons und Zimmerpflanzen und schaut gemeinsam auf einen Laptop.

Bitte beachten Sie die neuen rechtlichen Vorgaben (EU-Richtlinie 2019/944). Seit dem 06. Juni 2025 ist eine rückwirkende An- und Abmeldung von Umzügen nicht mehr möglich.

Daher ist ab sofort eine rechtzeitige Meldung mindestens 14 Tage vor dem Auszug oder Einzug unbedingt erforderlich.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Energieversorger.

Quelle: BS Energy    https://www.bs-energy.de/service/umzug/#/

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