Ausschließung eines Mitgliedes
Beachten Sie bitte unsere Satzung:
§ 11 Ausschließung eines Mitgliedes
(1) Ein Mitglied kann zum Schluss des Geschäftsjahres aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden
c) wenn es unbekannt verzogen ist, insbesondere keine zustellungsfähige Anschrift hinterlässt oder sein Aufenthalt länger als sechs
Monate unbekannt ist.
Daher immer daran denken: Bitte geben Sie uns nach einem Umzug Ihre aktuelle Anschrift bekannt.