Weitergabe der Gasbeschaffungsumlage durch BS|Energy

Weitergabe Gasbeschaffungsumlage gemäß §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG)

BS|Energy informierte uns Heute über die vom Gesetzgeber beschlossene Umlagen, die ab dem 01. Oktober 2022 vom Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe GmbH (THE) auf die von BS|Energy gelieferten Gasmengen erhoben werden.

Danach führt die Bundesregierung zum 1. Oktober 2022 eine Umlage, die sogenannte Gasbeschaffungsumlage, nach der Gaspreisanpassungsverordnung auf Grundlage   des §26 EnSiG in Höhe von 2,419 ct/kWh ein.
Danach wird die Gasbeschaffungsumlage ab dem 01. Oktober 2022  Preisbestandteil des zu zahlenden Gaspreises.

Die Umlage wird zunächst im Zeitraum vom 01.Oktober 2022 bis zum 1. April 2024 erhoben.

Sie kann während dieses Zeitraums durch THE mehrfach angepasst werden, wobei der Abstand zwischen zwei Anpassungen gemäß der Gaspreisanschaffungsverordnung mindestens drei Monate betragen soll.

Die Kosten für die Befüllung der Speicher werden ebenfalls umgelegt. Dafür hat der Gesetzgeber die neue, sogenannte Gasspeicherumlage nach §35e EnWG eingeführt, die ab 1. Oktober 2022 von THE in Höhe von 0,059ct/kWh erhoben wird

Diese Umlage wird ebefalls ab dem 01. Oktober 2022 Preisbestandteil des zu zahlenden Gaspreises.

Die Gasspeicherumlage wird zunächst im Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 01 April 2025 erhoben. Die Berechnung der Umlage findet in einem Sechsmonatszyklus statt und wird von THE jährlich zum 01. Januar und zum 1. Juli angepasst.

Die jeweils geltende Höhe der Gasbeschaffungsumlage und der Gasspeicherumlage wird nach aktuellem Stand jeweils auf der Internetseite der THE veröffentlicht unter

https://www.tradinghub.eu/de-de/Veröffentlichungen/Preise/Entgelte-und-Umlage

 

Zurück